Solar für Mieter und Eigentümer
Solarstrom ist längst nicht mehr nur für Eigenheimbesitzer interessant. Dank neuer Modelle wie dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) können auch Mieter in Mehrfamilienhäusern von günstigem Solarstrom profitieren.
Der ZEV wurde 2018 im schweizerischen Energiegesetz verankert und ermöglicht es Gebäudeeigentümern, den Solarstrom direkt an die Mieter im Gebäude zu verkaufen – ohne den Umweg über das öffentliche Netz.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
In einem ZEV installiert der Gebäudeeigentümer eine Solaranlage und verkauft den Strom an die Mieter. Der Preis darf maximal so hoch sein wie der lokale Netzbezugstarif. Für die Mieter bedeutet dies günstigeren und grüneren Strom.
Für den Eigentümer verbessert der ZEV die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage erheblich, da der Eigenverbrauch auf das gesamte Gebäude ausgeweitet wird. Die Verwaltung des ZEV kann an spezialisierte Dienstleister ausgelagert werden.
Balkon-Solaranlagen
Eine Alternative für Mieter sind Balkon-Solaranlagen (Plug-in-PV). Diese kleinen Module mit einer Leistung von 300 bis 600 Watt können einfach am Balkon montiert und direkt in eine Steckdose eingesteckt werden.
In der Schweiz sind Balkon-Solaranlagen grundsätzlich erlaubt, erfordern aber eine Meldung beim Netzbetreiber und die Zustimmung des Vermieters bzw. der Stockwerkeigentümergemeinschaft.
Jetzt Ihre Solaranlage planen
Berechnen Sie kostenlos das Potenzial Ihrer Solaranlage und erhalten Sie unverbindliche Offerten.
Kostenlos berechnen